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Ist Tiersitting eine selbstständige Tätigkeit oder muss der Tierhalter mich anstellen?

Sie planen, als Tiersitter tätig zu werden? Hier erfahren Sie, welche Unterschiede es zwischen einer selbstständigen Tätigkeit und einer Anstellung gibt und was Sie beim Vertragsverhältnis mit dem Tierhalter berücksichtigen sollten.

Je nachdem, ob Ihr Vertragsverhältnis mit dem Tierbesitzer als abhängige Beschäftigung (= Arbeitsverhältnis) oder als selbstständige Tätigkeit (= freier Dienstvertrag) einzustufen ist, ergeben sich arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Unterschiede.

Die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden. Folgende Punkte können bei der Einschätzung helfen:

  • Sind Sie nur einmalig für eine kurze Zeitspanne für einen Tierhalter tätig (z. B. für ein Wochenende während der Abwesenheit des Tierhalters), kann dies für eine selbstständige Tätigkeit sprechen.
  • Umgekehrt gilt: Je länger, häufiger und regelmäßiger Sie für einen Tierhalter tätig sind, desto eher muss von einer abhängigen Beschäftigung ausgegangen werden.
  • Sind Sie im selben Zeitraum für mehrere Tierhalter gleichzeitig tätig, spricht dies für eine selbstständige Tätigkeit (z. B.: Sie sammeln Hunde bei unterschiedlichen Hundehaltern ein und gehen mit allen Gassi).

Im Zweifelsfall sollten Sie die Minijobzentrale kontaktieren und um eine Einschätzung bitten.

Sie schätzen Ihre Tätigkeit als Tiersitter als abhängige Beschäftigung (= Arbeitsverhältnis) ein? Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema Mindestlohn wissen müssen.