Sie möchten als Tiersitter tätig werden und fragen sich, ob der Mindestlohn für Sie gilt? Um diese Frage zu beantworten, muss geklärt werden, ob es sich bei Ihnen um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt.
Sofern das Vertragsverhältnis mit dem Tierhalter als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist, gilt das Mindestlohngesetz. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 12,41 € brutto und wird zum 01.01.2025 auf 12,82 € steigen.
Bei einem Arbeitsverhältnis muss der Tierhalter den Tiersitter bei der Minijobzentrale (bzw. bei Überschreiten der Verdienstgrenze von 538 € pro Monat bei der Krankenkasse) anmelden und Pauschalbeiträge/Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit hingegen gelten diese Regelungen nicht. Als selbstständiger Tiersitter können Sie Ihren Lohn individuell festlegen oder mit dem Tierhalter verhandeln.
Im Zweifelsfall oder bei Fragen sollten Sie die Minijobzentrale kontaktieren.
Sie sind sich noch nicht sicher, ob Ihr Vertragsverhältnis mit dem Tierhalter als abhängige Beschäftigung (= Arbeitsverhältnis) oder als selbstständige Tätigkeit (= freier Dienstvertrag) einzustufen ist? Hier finden Sie Leitlinien, die Ihnen bei der Unterscheidung zwischen einer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger helfen können.