Sie planen, als Tiersitter tätig zu werden? Hier erfahren Sie, welche Unterschiede es zwischen einer selbstständigen Tätigkeit und einer Anstellung gibt und was Sie beim Vertragsverhältnis mit dem Tierhalter berücksichtigen sollten.
Je nachdem, ob Ihr Vertragsverhältnis mit dem Tierbesitzer als abhängige Beschäftigung (= Arbeitsverhältnis) oder als selbstständige Tätigkeit (= freier Dienstvertrag) einzustufen ist, ergeben sich arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Unterschiede.
Die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden. Folgende Punkte können bei der Einschätzung helfen:
Im Zweifelsfall sollten Sie die Minijobzentrale kontaktieren und um eine Einschätzung bitten.
Sie schätzen Ihre Tätigkeit als Tiersitter als abhängige Beschäftigung (= Arbeitsverhältnis) ein? Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema Mindestlohn wissen müssen.