Wer sich als Tierhalter Gedanken darüber macht, ob für Tiersitter der Mindestlohn gilt, sollte die Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit im Blick behalten.
Sofern das Vertragsverhältnis mit dem Tiersitter als Arbeitsverhältnis einzustufen ist, gilt das Mindestlohngesetz. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 12,41 € brutto, zum 01.01.2025 wird er auf 12,82 € steigen.
Bei einem Arbeitsverhältnis muss der Tiersitter bei der Minijobzentrale (bzw. bei Überschreiten der Verdienstgrenze von 538 € pro Monat bei der Krankenkasse des Tiersitters) angemeldet werden und es müssen Pauschalbeiträge/Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit hingegen gelten diese Regelungen nicht. Mit einem selbstständigen Tiersitter kann der Lohn individuell verhandelt werden.
In Zweifelsfällen oder bei Fragen sollten Sie als Tierhalter die Minijobzentrale kontaktieren.
Sie sind sich noch nicht sicher, ob das Vertragsverhältnis mit dem Tiersitter als abhängige Beschäftigung (= Arbeitsverhältnis) oder als selbstständige Tätigkeit des Tiersitters (= freier Dienstvertrag) einzustufen ist? Hier finden Sie Leitlinien, die Ihnen bei der Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen helfen können.