Wenn Sie planen, einen Tiersitter für Ihr Haustier zu engagieren, gibt es einige wichtige Überlegungen, die Sie im Vorfeld berücksichtigen sollten.
Bei der Beauftragung eines Tiersitters sollten Sie klären, ob Ihr Vertragsverhältnis mit dem Tiersitter als abhängige Beschäftigung (= Arbeitsverhältnis) oder als selbstständige Tätigkeit des Tiersitters (= freier Dienstvertrag) einzustufen ist, da sich dadurch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Unterschiede ergeben.
Die Abgrenzung Arbeitnehmer vs. Selbstständiger kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden. Folgende Leitlinien können dabei helfen:
In Zweifelsfällen sollten Sie als Tierhalter die Minijobzentrale kontaktieren und um eine Einschätzung bitten.
Sie schätzen das Vertragsverhältnis mit dem Tiersitter als abhängige Beschäftigung (= Arbeitsverhältnis) ein? Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema Mindestlohn beachten müssen.