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Ist Tiersitting eine selbstständige Tätigkeit oder muss ich meinen Tiersitter anstellen?

Wenn Sie planen, einen Tiersitter für Ihr Haustier zu engagieren, gibt es einige wichtige Überlegungen, die Sie im Vorfeld berücksichtigen sollten.

Bei der Beauftragung eines Tiersitters sollten Sie klären, ob Ihr Vertragsverhältnis mit dem Tiersitter als abhängige Beschäftigung (= Arbeitsverhältnis) oder als selbstständige Tätigkeit des Tiersitters (= freier Dienstvertrag) einzustufen ist, da sich dadurch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Unterschiede ergeben.

Die Abgrenzung Arbeitnehmer vs. Selbstständiger kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden. Folgende Leitlinien können dabei helfen:

  • Wenn ein Tiersitter für einen Tierhalter nur einmalig für eine kurze Zeitspanne tätig wird (z. B. nur für ein einziges Wochenende während der Abwesenheit des Tierhalters), kann dies für eine selbstständige Tätigkeit sprechen.
  • Umgekehrt gilt: Je länger, je häufiger, und je regelmäßiger ein Tiersitter für einen Tierhalter tätig wird, desto eher muss von einer abhängigen Beschäftigung ausgegangen werden.
  • Ist der Tiersitter in ein und derselben Zeitspanne für mehrere Tierhalter gleichzeitig tätig, spricht dies hingegen für eine selbstständige Tätigkeit (Bsp.: Ein Dogwalker sammelt nacheinander Hunde bei verschiedenen Hundehaltern ein und führt diese dann gemeinsam aus).

In Zweifelsfällen sollten Sie als Tierhalter die Minijobzentrale kontaktieren und um eine Einschätzung bitten.

Sie schätzen das Vertragsverhältnis mit dem Tiersitter als abhängige Beschäftigung (= Arbeitsverhältnis) ein? Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema Mindestlohn beachten müssen.